Am 24. September 2017 kommt die Gemeindeinitiative der Grünen Wohlen „Tafelsilber nicht verscherbeln“ zur Abstimmung.

Dies soll in der Gemeindeverfassung in einem neuen Artikel mit folgendem Wortlaut verankert werden:

gemeindeeigenes Land
Art. 5bis
1 Die Gemeinde darf eigenes Land nicht veräussern. Eine Veräusserung ist nur zulässig, wenn die Gemeinde gleichzeitig einen gleichwertigen Ersatz erwirbt.
2 Die Gemeinde darf Grundstücke mit Baurechten belasten und Bauten im Baurecht abgeben.
Dieser Verfassungsartikel wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft. Dieses teilte am 29. Mai 2017 mit, dass dieser Artikel nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst und somit genehmigungsfähig ist.
 

Argumente, weshalb Sie ein JA in die Urne einwerfen sollten:

Das gemeindeeigene Land bleibt im Eigentum der Gemeinde Wohlen und wenn es nicht für eigene Zwecke benötigt wird, darf es im Baurecht zur Nutzung abgeben werden.
Gebäude können ebenfalls im Baurecht abgegeben werden oder aber auch verkauft werden.
Die Gemeinde kann mit dem eigenen Land die Bodenpolitik aktiv beeinflussen. So kann Land für Alterswohnungen, Familienwohnungen oder als Gewerbeland zur Verfügung gestellt werden.
Im Baurechtsvertrag können mit Auflagen soziale Anliegen wie Wohnsitzpflicht, Wohnraumbelegung, Wohnungsgrössen gesichert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, ökologische Kriterien für den Naturschutz in Baurechts- und Pachtverträgen festzuhalten.
Mit dem Baurecht werden langfristig höhere Erträge als bei einmaligen Landverkäufen erzielt. Das kommt allen, uns und unseren Kindern zu Gute. Das Tafelsilber soll nicht verscherbelt werden.
Die Nutzung des Bodens im Baurecht ermöglicht  den haushälterischen Umgang mit Bauland. Sowohl Baurechtgeberin als auch Baurechtnehmer/in sind an einer optimalen Nutzung interessiert. Dies kommt im partnerschaftlichen Baurechtsvertrag besonders zum Ausdruck.
Im Baurecht abgegebenes Land wird der Spekulation entzogen, dies kommt der Allgemeinheit zu Gute.
Gemeindeeigenes Land soll weiterhin der Allgemeinheit gehören, so dass jede Generation die Nutzung nach ihren Bedürfnissen gestalten kann. Die Gemeinde gibt den Boden jeweils im Baurecht oder als Pacht zur Nutzung ab. So bleiben wir alle in der Verantwortung, zu diesem kostbaren Gut Sorge zu tragen.
Flyer